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Verwaltung
Einwohnerdienste
Kontaktpersonen
- Julia Bühler
- Bereichsleiterin Einwohnerdienste
- 081 650 04 70
Die Einwohnerdienste führen das Register über die Einwohner von Cazis. Sämtliche anfallenden Mutationen wie An-/Abmeldungen, Adressänderungen, Zivilstands-/Namensänderungen usw. werden hier verarbeitet.
Anhand des Einwohnerregisters werden Identitätskarten sowie diverse Bestätigungen ausgestellt. Auch die Gesuche um Aufenthaltsbewilligungen von Ausländerinnen und Ausländern werden hier entgegengenommen und an das Amt für Migration und Zivilrecht GR in Chur (siehe Infobox) weitergeleitet.
Sie ziehen neu nach Cazis? Herzlich Willkommen in unserer fortschrittlichen Gemeinde.
Um Sie in Cazis zu registrieren bitten wir Sie, sich innert 14 Tagen seit Zuzug über eUmzug anzumelden. Falls es Ihnen nicht möglich ist, dies online zu erledigen, bitten wir Sie, sich persönlich am Schalter der Einwohnerdienste zu melden.
eUmzugCH dient der Erfüllung der persönlichen Meldepflicht bei Umzug von Privatpersonen innerhalb der Schweiz. Gemäss Gesetz beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung. Die Benutzung von eUmzugCH ist freiwillig und führt zu keinen Mehrkosten im Vergleich zum Schaltergang.
Für die Anmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:
Schweizer Bürgerinnen und Bürger
- Heimatschein im Original
- Wohnsitzausweis / Heimatausweis (für Wochenaufenthalt)
- Kopie Familienbüchlein (bei Familien mit Kindern)
- Krankenkassenkarte oder Police
- Kopie Mietvertrag
Ausländische Staatsangehörige
- Kopie gültiger ID oder Reisepass
- Ausländerausweis (falls bereits vorhanden)
- Gesuch Ausländerbewilligung (wenn Zuzug vom Ausland)
- Krankenkassenkarte oder Police ( wenn Umzug innerhalb der Schweiz)
- Kopie Mietvertrag
Sie ziehen von Cazis weg? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Wir bitten Sie, sich innert 14 Tagen seit Wegzug über eUmzug abzumelden. Falls es Ihnen nicht möglich ist, dies online zu erledigen, bitten wir Sie, sich persönlich am Schalter der Einwohnerdienste zu melden. Ihre bei uns deponierten Schriften werden wir der Wegzugsgemeinde per Post zustellen.
Sie sind verpflichtet, uns Ihren Wohnungswechsel innert 14 Tagen zu melden.
Eine Adressänderung können Sie uns über eUmzug, schriftlich, telefonisch oder persönlich mitteilen.
eUmzug dient der Erfüllung der persönlichen Meldepflicht bei Umzug von Privatpersonen innerhalb der Schweiz. Gemäss Gesetz beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung. Die Benutzung von eUmzugCH ist freiwillig und führt zu keinen Mehrkosten im Vergleich zum Schaltergang.
Antragsverfahren Identitätskarte
Für die Beantragung von Identitätskarten ohne Kombination mit einem Pass, das Inkasso und die Rechnungstellung an die Gemeinden gilt das bisherige Verfahren unverändert weiter. Die Gesuchstellenden melden sich auf der Einwohnerkontrolle des Wohnortes und die bisherigen Antragsformulare werden ausgefüllt. Kinder ab 7 Jahren müssen persönlich am Schalter erscheinen. Minderjährige oder bevormundete Personen müssen einen gesetzlichen Vertreter mitbringen. Für Minderjährige und Kinder reicht in der Regel die Unterschrift eines Elternteils. Bei geschiedenen oder getrennt lebenden Eltern muss die Frage der elterlichen Sorge abgeklärt werden. Leben Sie getrennt vom anderen Elternteil und ist Ihnen die elterliche Sorge zugesprochen, müssen Sie das Sorgerecht mittels einer Urkunde nachweisen können.
Antragsverfahren Pass
Ein Pass 2010 oder ein sogenanntes Kombiangebot (Pass 2010 zusammen mit einer Identitätskarte) kann nur noch über ein Ausweiszentrum bezogen werden. Die Gesuchstellenden müssen entweder über das Internet (www.schweizerpass.ch) oder telefonisch bei einem der beiden Ausweiszentren in Graubünden einen Antrag stellen und einen Termin buchen bzw. vereinbaren. Eine Antragstellung ist grundsätzlich nur im Wohnsitzkanton zulässig. An diesem Termin haben die Gesuchstellenden persönlich im Ausweiszentrum vorzusprechen, die Ausweise zu bezahlen und die biometrischen Daten erheben zu lassen.
Ausweiszentrum Chur
Gäuggelistrasse 7
Postfach 61
7001 Chur
Kontakt
Notwendige Unterlagen für ID-Antrag
- alte Identitätskarte
- bei Verlust oder Diebstahl des alten Ausweises eine Verlustanzeige der Kantonspolizei
Fotos können auf der Gemeindeverwaltung gemacht werden.
Die Ausstellung einer neuen Identitätskarte dauert ca. 1–2 Wochen. Die Identitätskarte und Pass ist für Erwachsene 10 Jahre und für Kinder unter 18 Jahre 5 Jahre gültig.
Preise
Erwachsene
ID: CHF 70
Pass 10: CHF 145
Kombipass 03 + ID: 158
prov. Pass: CHF 100
Kinder
ID: CHF 35
Pass 10: CHF 65
Kombipass 03 + ID: CHF 78
prov. Pass: CHF 100
Velo der Marke «Wheeler» mit Maissen Domat/Ems Aufkleber gefunden.
Der Eigentümer kann sich bei der Gemeinde Cazis melden.
Ring beim Hasengehege beim Alters- und Pflegeheim St. Martin gefunden. Gravur 01.09.1959.
Der Eigentümer kann sich bei der Gemeindeverwaltung Cazis melden.
Auf dem Gemeindegebiet Cazis wurde ein Elektro-Scooter gefunden. Dieser darf bei der Gemeindeverwaltung Cazis gegen Eigentumsnachweis abgeholt werden.
Die Einwohnerdienste
Wohnsitzbestätigung
Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen?
Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbestätigung aus, welche Ihren Wohnsitz und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt. Sie können die Wohnsitzbestätigung bei uns am Schalter beziehen oder mit dem untenstehenden Formular online bestellen.