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Aktuelles

29.06.2026

Absolutes Feuerverbot

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der derzeit erhöhten Gefahr von Wald- und Flurbränden hat das Amt für Wald und Naturgefahren Graubünden ein absolutes Feuerverbot ausserhalb der Siedlungsräume erlassen. Die Gemeindeverwaltung hat daraufhin (Gestützt auf Art. 13 des Polizeigesetzes (SR 613) und Art. 16 der Organisationsverordnung (SR 11.1)) zusätzlich ein absolutes Feuerverbot innerhalb der Siedlungsräume erlassen.

Das bedeutet:

  • Die offiziellen Grill- und Feuerstellen der Gemeinde sind gesperrt.
  • Feuerverbot auch für private Grillstellen: das Verbot gilt auch für fest eingerichtete Feuerstellen und für Maiensäss-Gebiete sowie auch für die Nutzung von Holz-/Kohlegrills.
  • Zigaretten und Feuerzeuge dürfen keinesfalls in der Natur weggeworfen werden.

Ausgenommen vom Verbot sind:

  • Gas- und Elektrogrills auf festem Untergrund und unter permanenter Beobachtung.
  • Hotpods (nur wenn von der Feuerpolizei abgenommen)
  • Kochmöglichkeiten innerhalb von Gebäuden (nur wenn von der Feuerpolizei abgenommen)

Eine Entspannung der Lage ist erst nach ergiebigen Regenfällen über mehrere Tage zu erwarten. Kurzzeitige Schauer oder Gewitter reichen nicht aus.

Das absolute Feuerverbot gilt bis auf weiteres. Wir werden Sie informieren, sobald sich die Lage entspannt und das Verbot aufgehoben wird.

Die Gemeindeverwaltung

Fotobeilage:

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