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Aktuelles

25.02.2026

Elektronische Einsicht in Baugesuche – neu auch ohne Login

Seit der Einführung der eBau-Plattform im Sommer 2025 sind unsere Publikationen der Baugesuche jeweils am Ende mit einem Link versehen. Über den jeweiligen Link gelangen Interessierte direkt zur kantonalen eBau-Plattform, wo die vollständigen Baugesuchunterlagen eingesehen werden können. Dies war bisher aber nur mit einem persönlichen Login möglich.

Neu können die Baugesuche während der Auflagefrist ohne Login digital eingesehen werden. Eine Registrierung oder Angabe persönlicher Daten ist nicht mehr erforderlich.

Wichtige Hinweise zur Einsichtnahme:

  • Die elektronische Einsicht ist während der gesamten Auflagefrist von 20 Tagen rund um die Uhr möglich.
  • Personen ohne Internetzugang können die Unterlagen weiterhin während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten auf dem Bauamt im Gemeindehaus einsehen.
  • Einsprachen sind weiterhin ausschliesslich in Papierform und rechtsgültig unterzeichnet während der Auflagefrist einzureichen.

Für Fragen zum Zugriff auf die elektronischen Unterlagen steht Ihnen unser Bauamt gerne zur Verfügung.

Die Gemeindeverwaltung

Beilage:
Wegleitung für Gemeinden zur elektronischen öffentlichen Auflage von Baugesuchen.pdf (Webseite des Amts für Raumentwicklung GR)

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