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Aktuelles

14.04.2022 - 16.04.2022

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Damit die Rettungsfahrzeuge, Winterdienst und sonstige grosse Fahrzeuge nicht behindert werden, müssen alle Bäume und Sträucher längs öffentlichen Strassen und Flurwegen auf 4.5 m Höhe, gegenüber Trottoirs auf 2.5 m Höhe, zurückgeschnitten werden (siehe Reglement für das Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern an Strassen und Wege der Gemeinde Cazis). Lebhäge dürfen mit einem Abstand von 0.5 m von der Grenze angelegt werden, sofern sie jährlich auf die Grenze und eine Höhe von 1.5 m ab gewachsenem Boden zurückgeschnitten werden. Höhere Lebhäge sind um das Mass der Mehrhöhe zurück zu setzen, jedoch um maximal 2.5 m gemäss Art. 76 Abs. 5 KRG. Weiter ist darauf zu achten, dass die Strassenbeleuchtung sowie die Verkehrstafeln nicht durch Einwuchs behindert wird.

Der Gemeindevorstand