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Aktuelles
24.07.2026
Feuerverbot gilt auch für Feuerwerk am 1. August
Aufgrund des ausbleibenden Regens besteht bekanntlich weiterhin ein absolutes Feuerverbot in unserer Region. Mit Blick auf unseren Nationalfeiertag möchten wir Sie darauf hinweisen, dass dieses Verbot auch für Feuerwerk jeglicher Art (inkl. Tischfeuerwerk, Wunderkerzen, Höhenfeuer und 1.-August-Feuer) gilt.
Die Gemeindepolizei wird entsprechende Kontrollen durchführen. Wir danken für die Rücksichtnahme.
Die Gemeindeverwaltung
