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Aktuelles
21.11.2025
Forderungen gegenüber der Gemeinde
Im Hinblick auf den bevorstehenden Jahresabschluss sind sämtliche Forderungen und Guthaben gegenüber der Gemeinde, für das Rechnungsjahr 2025, bis spätestens am
10. Dezember 2025 schriftlich an die Gemeindeverwaltung einzureichen.
Die Gemeindeverwaltung