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Aktuelles
28.11.2024
Forderungen gegenüber der Gemeinde
Im Hinblick auf den bevorstehenden Jahresabschluss sind sämtliche Forderungen und Guthaben gegenüber der Gemeinde, für das Rechnungsjahr 2024, bis spätestens am
10. Dezember 2024 schriftlich an die Gemeindeverwaltung einzureichen.
Die Gemeindeverwaltung