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Aktuelles
17.04.2025
Bekanntgabe Genehmigungsbeschluss Ortsplanung
Die Regierung des Kantons Graubünden hat am 8. April 2025 mit Beschluss Nr. 226 in Anwendung von Art. 49 des Kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) die von der Gemeindeversammlung am 12. September 2024 beschlossene Teilrevision des Baugesetzes betreffend der Reorganisation der Baubehörde mit einer direkten Korrektur genehmigt.
Die genehmigte Teilrevision des Baugesetzes sowie der vollständige Regierungsbeschluss sind unten aufgeführt und liegen zur Einsichtnahme in der Gemeindekanzlei auf.
Der Gemeindevorstand
Beilagen:
Teilrevision Baugesetz Gemeinde Cazis