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Aktuelles
Beschwerdeauflage Ortsplanung: Teilrevision Baugesetz
In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des kant. Raumplanungsgesetzes (KRG) findet die Beschwerdeauflage für die von der Gemeindeversammlung Cazis am 12. September 2024 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung statt.
Gegenstand: Teilrevision des Baugesetzes
Auflageakten:
– Teilrevision Baugesetz
Grundlagen:
– Planungs- und Mitwirkungsbericht
Auflagefrist: 26. September bis 28. Oktober 2024 (30 Tage)
Auflageort / -zeit: Gemeindekanzlei während den Kanzleistunden oder auf www.cazis.ch
Änderungen nach öffentlicher Auflage:
Art. 4 Abs. 2 (Baukommission) lautet neu: «Das mit dem Bauwesen betraute Mitglied des Gemeindevorstands präsidiert die Baukommission.
- Im Übrigen konstituiert sich die Baukommission selbst.»
- Art. 4 Abs. 4 (Baukommission) lautet neu: «Das Bauamt führt die Baukontrollen und Bauabnahmen durch. Es kann im Einvernehmen mit dem
Gemeindevorstand Fach-leute beiziehen.» - Art. 4b Abs. 2 (Fachberatung): «Die Kosten der Fachberatung gehen grundsätzlich zulasten der Bauherrschaft.»
Planungsbeschwerden:
Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können gegen die Ortsplanung innert der Auflagefrist (30 Tage) bei der Regierung schriftlich Planungsbeschwerde erheben.
Umweltorganisationen:
Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden ihre Beteiligung am Verfahren innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein.
Der Gemeindevorstand