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Aktuelles

11.12.2025

Beschwerdeauflage Ortsplanung: Teilrevision Raschlegnas

In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des kant. Raumplanungsgesetzes (KRG) findet die Beschwerdeauflage für die von der Gemeindeversammlung Cazis am 27. November 2025 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung statt.

Gegenstand: Teilrevision Raschlegnas

Auflageakten:

–           Zonenplan 1:1’000
–           Genereller Erschliessungsplan 1:1’000

Grundlagen:

–           Planungs- und Mitwirkungsbericht

Auflagefrist: 11. Dezember 2025 bis 11. Januar 2026 (30 Tage)

Auflageort / -zeit: Gemeindekanzlei während den Schalterstunden oder weiter unten.

Planungsbeschwerden:
Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können gegen die Ortsplanung innert der Auflagefrist (30 Tage) bei der Regierung schriftlich Planungsbeschwerde erheben.

Umweltorganisationen:
Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden ihre Beteiligung am Verfahren innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein.

Der Gemeindevorstand

Beilagen: