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Aktuelles

18.02.2026

Gemeinde Cazis – Öffentliche Auflage – Kantonales Bauinventar

Das Kantonale Bauinventar umfasst schutzwürdige Ortsbilder, Gebäudegruppen und Einzelbauten und ist im Gesetz über den Natur- und Heimatschutz im Kanton Graubünden verankert (KNHG; BR 496.000; Art. 4). Das Kantonale Bauinventar dient als Grundlage für die Ortsplanung im Sinne des Kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG; BR 801.100; Art. 7 und Art. 42).

Der Kanton legt neue Inventare sowie Nachführungen in den betroffenen Gemeinden und beim Kanton während 30 Tagen öffentlich auf. Während der Auflage haben betroffene Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer und die Gemeinden die Gelegenheit zur Stellungnahme bei der Kantonalen Denkmalpflege.

Die Ergebnisse des Auflageverfahrens werden den Mitwirkenden in geeigneter Form bekannt gegeben.

Auflageakten
Kantonales Bauinventar (Ortsbilder, Gebäudegruppen und Einzelbauten) inkl. Pläne

Auflageort
Jeweils während der Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindekanzlei Cazis, Oberdorf 4, 7408 Cazis und bei der Denkmalpflege Graubünden, Gürtelstrasse 89, 7001 Chur und auf der Webseite der Gemeinde (www.cazis.ch).

Schriftliche Stellungnahmen
Die schriftlichen Stellungnahmen können bis spätestens am 29. März 2026 bei der Denkmalpflege Graubünden, Gürtelstrasse 89, 7001 Chur, eingereicht werden.

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