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Aktuelles
Gemeinde Cazis: Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen Öffentliche Planauflage
Vorlage Nr. S-2502496.1 Transformatorenstation St. Martin
– Erstellung einer neuer Transformatorenstation in der Gemeinde Cazis auf der Parzelle 791, Koordinaten: 2752870/1176199
Vorlage Nr. L-2502506.1 24 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Cazis St. Martin und TS Cazis Haushaltschule
– Neue Kabelleitung in teilweise bestehender Rohranlage
Koordinaten: von 2752870/ 1176199 nach 2752479 / 1176386
Vorlage Nr. L-0193651.5 24 kV-Leitung zwischen dem Unterwerk Sils Albula GR und der Transformatorenstation Cazis St. Martin
– Kabelanpassung in die neue Transformatorenstation Cazis St. Martin
Koordinaten: von 2752870/ 1176199 nach 2752647 / 1176500
Beim Eidg. Starkstrominspektorat (ESTI) ist das oben aufgeführte Plangenehmigungsgesuch eingegangen.
Unternehmung:
ewz (Sils), Albulastrasse 110, 7411 Sils i.D.
Öffentliche Auflage
Die Gesuchsunterlagen werden vom 21. August 2025 bis am 22. September 2025 auf der Gemeindeverwaltung Cazis, Oberdorf 4, 7408 Cazis, öffentlich aufgelegt. Einsichtnahme während den ordentlichen Öffnungszeiten oder online unter:
https://cas5-0-urlprotect.trendmicro.com:443/wis/clicktime/v1/query?url=https%3a%2f%2festi%2dconsultation.ch%2fpub%2f5853%2fe2d02d6948&umid=dca4011f-cabf-40ba-90c7-991855007a0e&rct=1755152854&auth=ae2cc233588f26b54374e2c6dfbc8f350a62091c-4395351b8d68e8c2560d4f1d07808f86c5d9789a
Massgebend sind allein die in der oben genannten Gemeinde aufgelegten Unterlagen.
Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG).
Einsprachen
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben.
Diese Einsprache kann entweder schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Im letzteren Fall muss die Einsprache die Vorgaben zu den elektronischen Eingaben erfüllen und unter anderem mit einer qualifizierten elektronischen Unterschrift versehen sein (vgl. Art. 5 bis 7 der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens [SR 172.021.2]). Wer innert Frist keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Während derselben Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen:
- Einsprachen gegen die Enteignung;
b. Begehren nach den Artikeln 7–10 EntG;
c. Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG);
d. Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG);
e. die geforderte Enteignungsentschädigung.
Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzuge des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden.
Eidg. Starkstrominspektorat (ESTI)
Planvorlagen, Luppmenstrasse
18320 Fehraltorf
Amt für Energie und Verkehr Graubünden
Abteilung Energieproduktion und -versorgung