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Aktuelles

26.02.2025

Gemeinde Cazis – Verlängerung Planungszone Mobilfunk

Derzeit ist in der Gemeinde Cazis eine vom Gemeindevorstand am 4. Februar 2021 erlassene, am 7. Juni 2022 konkretisierte und am 15. März 2023 erstmals verlängerte Planungszone mit folgenden Planungszielen in Kraft:

  • Koordination des Aus- und Neubaus von Mobilfunkanlagen unter Berücksichtigung aller öffentlichen Interessen.
  • Prüfung des Erlasses von ortsplanerischen Regelungen und anderen Festlegungen für Mobilfunkanlagen.

Die Planungszone umfasst Gebiete mit Schutzobjekten des Ortsbild-, Natur- und Heimatschutzes. Der Planungszone unterstellt ist zudem die Erstellung von neuen visuell wahrnehmbaren Mobilfunkanlagen, welche in Wohn-, Misch- und Zentrumszonen ideelle Immissionen verursachen können.

Gestützt auf Art. 21 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) hat der Gemeindevorstand an seiner Sitzung vom 20. Januar 2025 beschlossen, die Planungszone um zwei weitere Jahre zu verlängern. Das DVS hat der Verlängerung der Planungszone bis zum 4. Februar 2027 mit Verfügung vom 17. Februar 2025 zugestimmt.

In der Planungszone darf nichts unternommen werden, was die neue Planung erschweren oder dieser entgegenstehen könnte. Bauvorhaben dürfen nur bewilligt werden, wenn sie weder den rechtskräftigen noch den vorgesehenen neuen Planungen und Vorschriften widersprechen könnten (Art. 21 Abs. 2 KRG). Der Gemeindevorstand behält sich vor, die Planungszone jederzeit entsprechend dem jeweils aktuellen Planungsstand zu konkretisieren bzw. an den jeweils aktuellen Planungsstand anzupassen.

Nach Genehmigung der revidierten Planungsmittel durch die Regierung des Kantons Graubünden wird die Planungszone aufgehoben.

Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Publikation bei der Regierung des Kantons Graubünden Beschwerde erhoben werden.

Der Gemeindevorstand