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Aktuelles

17.06.2026

Hinweis zur Anzeigepflicht bei Bauvorhaben

Sämtliche Bauvorhaben (z. B. Gebäude, Anlagen, Projektänderungen, Zweckänderungen oder Erneuerungen) sind vor der Umsetzung beim Bauamt zu melden (Anzeigepflichtig).

Die Baubehörde prüft anschliessend, ob das Vorhaben unter die baubewilligungsfreien Vorhaben gemäss Art. 40 der Raumplanungsverordnung des Kantons Graubünden (KRVO) fällt oder ob eine Baubewilligung mit den entsprechenden Verfahren erforderlich ist.

Die entsprechenden Regelungen sind in Art. 37 des Baugesetz der Gemeinde Cazis festgehalten.

Wir bitten Sie, das Einreichen der Unterlagen ausschliesslich über die eBau Plattform vorzunehmen. Sollte dies allenfalls nicht möglich sein, hilft Ihnen das Bauamt gerne weiter.

Die einfache Anzeige von Bauvorhaben ist kostenlos.

Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Webseite.

Das Bauamt

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