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Aktuelles

10.06.2026

Hinweis zur Tierhaltung in der Öffentlichkeit

Wir bitten alle Hundehalterinnen und Hundehalter, die geltenden Regeln im öffentlichen Raum einzuhalten.

Hunde sind jederzeit unter Kontrolle zu halten und dürfen nicht ohne Aufsicht laufen gelassen werden. Auf Schulhaus- und Kindergartenanlagen, Kinderspielplätzen, Sportanlagen, in Gastwirtschaftsbetrieben, in öffentlichen Parkanlagen sowie in Wildruhezonen gilt zudem eine generelle Leinenpflicht.

Sämtliche Haltende und Führende von Tieren sind verpflichtet, den Kot ihrer Tiere auf öffentlichem wie privatem Grund unverzüglich zu beseitigen.

Die entsprechenden Regelungen sind in Art. 22 des Polizeigesetzes der Gemeinde Cazis festgehalten.

Wir danken für die Rücksichtnahme.

Die Gemeindeverwaltung

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