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Aktuelles

24.08.2026

Teilrevision Spendenverordnung APH St. Martin

Der Gemeindevorstand hat an seiner Sitzung vom 18. August 2026 die Spendenverordnung des Alters- und Pflegeheims St. Martin teilrevidiert und per 18. August 2026 in Kraft gesetzt. Ziel der Revision war die Anpassung der Verordnung an das Führungsmodell der Gemeindeverwaltung sowie die Vereinheitlichung der Kompetenzen mit der Organisationsverordnung.

Die neue Verordnung kann ab sofort auf der Webseite der Gemeinde in der Gesetzessammlung eingesehen werden.

Bei Fragen zur neuen Verordnung steht Ihnen die Kanzlei gerne zur Verfügung.

Der Gemeindevorstand

 

Beilagen:

506.1 Spendenverordnung APH St. Martin

 

 

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