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Aktuelles
Verlängerung Planungszone
Derzeit ist in der Gemeinde Cazis eine vom Gemeindevorstand am 23. Mai 2023 erlassene Planungszone mit folgenden Planungszielen in Kraft:
- Überprüfung und Anpassung der Bauzonen (Wohn-, Misch- und Zentrumszonen) entsprechend den Vorgaben von Art. 15 Abs. 1 und 2 RPG sowie des am 20. März 2018 beschlossenen kantonalen Richtplans Siedlung (KRIP-S).
- Umsetzung der weiteren Vorgaben von Art. 15 RPG sowie des KRIP-S, insbesondere betreffend Sicherstellung einer hochwertigen ortsbaulichen Siedlungsentwicklung nach innen.
Gestützt auf Art. 21 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) hat der Gemeindevorstand an seiner Sitzung vom 17. April 2025 beschlossen, die Planungszone um zwei weitere Jahre zu verlängern. Das DVS hat der Verlängerung der Planungszone bis zum 23. Mai 2027 mit Verfügung vom 12. Mai 2025 zugestimmt.
In der Planungszone darf nichts unternommen werden, was die neue Planung erschweren oder dieser entgegenstehen könnte. Bauvorhaben dürfen nur bewilligt werden, wenn sie weder den rechtskräftigen noch den vorgesehenen neuen Planungen und Vorschriften widersprechen könnten (Art. 21 Abs. 2 KRG). Der Gemeindevorstand behält sich vor, die Planungszone jederzeit entsprechend dem jeweils aktuellen Planungsstand zu konkretisieren bzw. an den jeweils aktuellen Planungsstand anzupassen.
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Publikation bei der Regierung des Kantons Graubünden Beschwerde erhoben werden.
Der Gemeindevorstand