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Verwaltung
Steuern
Kontaktpersonen
Das Quellensteuerverfahren erfuhr per 1. Januar 2014 verschiedene Neuerungen. Die Erhebung der Quellensteuer ging von den Gemeinden auf den Kanton über.
Die neuen Abrechnungstermine sowie Quellensteuertarife finden Sie auf der Homepage der Kantonalen Steuerverwaltung.
Kontaktadresse
Kantonale Steuerverwaltung Graubünden
Sektion Quellensteuer
Steinbruchgasse 18
7001 Chur
Können die Steuern nicht innert der gesetzten Frist bezahlt werden, besteht die Möglichkeit, den offenen Betrag zu stunden oder in Raten zu begleichen.
Ein Zahlungsaufschub kann für eine bestimmte Dauer bewilligt werden. Nach Begleichung des gestundeten Betrages wird der gesetzlich vorgesehene Verzugszins separat in Rechnung gestellt.
Bewilligte Raten müssen monatlich beglichen werden. Werden die Raten nicht fristgerecht entrichtet, wird der gesamte Betrag sofort zur Zahlung fällig. Der gesetzlich vorgesehene Verzugszins wird nach Eingang der letzten Teilzahlung separat in Rechnung gestellt.
Für Ratenzahlungen der Kantons- und Direkten Bundessteuern wenden Sie sich bitte an die Kantonale Steuerverwaltung Graubünden:
Kantonale Steuerverwaltung Graubünden
Pascale Schumacher
Steinbruchstrasse 20
7000 Chur
Fakturierung bei interkommunalem bzw. interkantonalem Wegzug
Massgebend für die Steuerpflicht für Bund, Kanton und Gemeinde für das ganze Steuerjahr ist der Wohnsitz am Ende des Steuerjahres (31. Dezember).
Eine pro Rata Besteuerung entfällt
Fakturierung bei Wegzug ins Ausland
Beim Wegzug ins Ausland wird eine Sofortabrechnung pro Rata erstellt. Alle Steuern werden damit fällig und sind sofort zahlbar. Bitte melden Sie sich 30 Tage vor dem Wegzug beim Gemeindesteueramt.
Student/Lehrling: Wie füllt ein Student/Lehrling die Steuererklärung aus?
Personalien vollständig ausfüllen und Steuererklärung unterschreiben. Der Steuererklärung sollte eine Kopie des Lehrvertrages und der Lohnausweis des Arbeitgebers beiliegen. Studenten benötigen eine Studienbestätigung, aus der auch das voraussichtliche Ende der Ausbildung ersichtlich ist.
AHV/Pension: Löst eine Pensionierung oder der Beginn einer AHV-Rente eine Änderung aus?
Nein. Das Einkommen wird effektiv besteuert. Es erfolgt keine Zwischenveranlagung.
AHV/Pension: Wie werden die Pensionskassenrenten besteuert?
Zu 80% wenn die Rente vor dem 1. Januar 2002 erstmals fällig wird und auf einem Vorsorgeverhältnis beruht, das bereits am 1. Januar 1987 bestand.
Alle anderen Pensionskassenrenten sind zu 100% steuerpflichtig.
AHV/Pension: Wie wird die AHV-Rente besteuert?
Zu 100%.
Kirchensteuer: Wer bestimmt die Höhe der Kirchensteuer?
Die jeweiligen Kirchgemeinden.