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Aktuelles

24.07.2025

Zurückschneiden von Sträuchern und Bäumen längs öffentlicher Strassen

Gestützt auf Art. 45 des Baugesetzes der Gemeinde Cazis und dem Reglement Sichtweiten und Lichtraumprofile im öffentlichen Raum, bitten wir die Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften, längs öffentlicher Strassen und Wegen, die in das Strassenprofil ragenden Äste und Sträucher auf eine Höhe von 4,5 m und einen Profilabstand von 0,50 m zurückzuschneiden.

Äste und Sträucher, die in das Trottoir ragen, sind auf eine Höhe von 2,5 m und einen Profilabstand von 0,50 m zurückzuschneiden. Weiter ist darauf zu achten, dass die Strassenbeleuchtung sowie die Verkehrstafeln nicht durch Einwuchs behindert wird.

Die öffentlichen Dienste (Kehrichtabfuhr, Strassenreinigung) sowie auch die Privatfahrzeuge werden durch überhängende Äste behindert, respektive es entstehen Lackschäden an den Fahrzeugen. Wir bitten die Grundstückbesitzer deshalb so rasch als möglich, spätestens jedoch bis zum 31. Juli 2025, dieser Aufforderung nachzukommen. Wir danken für das Verständnis!

Bitte beachten Sie, dass die Verantwortung beim Grundeigentümer bzw. der Grundeigentümerin liegt. Bei allfälligen Schadenereignissen lehnt die Gemeinde jegliche Haftung ab bzw. überwälzt diese auf den Grundeigentümer bzw. die Grundeigentümerin.

Nach Ablauf der angesetzten Frist ist die Gemeinde berechtigt, in Gefahrenbereichen Sträucher und Bäume auf Kosten des Eigentümers zurückzuschneiden. Für allfällige Schäden durch das Schneiden der Pflanzen kann die Gemeinde nicht haftbar gemacht werden.

Die Gemeinde dankt den Strassenanliegern, welche ihren Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten. Bei Fragen und Unklarheiten kontaktieren Sie bitte den Werkbetrieb unter 081 650 04 88.

Der Forst- und Werkbetrieb