Kontakt

 

  • Öffnungszeiten Schalter
  • Montag, Dienstag und Donnerstag
  • 10:00 – 12:00 Uhr
  • 14:00 – 17:00 Uhr
  • Mittwoch geschlossen
  • Freitag
  • 10:00 – 12:00 Uhr
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  • Montag bis Freitag
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  • 13:30 – 17:00 Uhr

 

 

      

Verwaltung

Bauamt

Das Bauamt ist zuständig für alle Fragen im Zusammenhang mit dem Planungs- und Bauwesen im Hochbau auf kommunaler Ebene. Das Bauamt befasst sich dabei insbesondere mit Aufgaben zu privaten und öffentlichen Bauvorhaben wie Baugesuche, Baukontrollen oder Voranfragen zu Bau und Planung. Es stellt Antrag zuhanden der Baubehörde und ist für die Umsetzung dieser Beschlüsse verantwortlich.

Weiter ist das Bauamt für die gemeindeeigenen Liegenschaften verantwortlich. Damit ist es die vorgesetzte Stelle der Abteilung Liegenschaften.

Übergangslösung für das Bauamt

Bis zum 1. Dezember 2025 ist die Stelle des Bereichsleiters Bauamts vakant. Damit die Dienstleistungen des Bauamtes weitergeführt werden können, wurde eine Übergangslösung organisiert.

Zuständigkeiten
Die fachliche Bearbeitung und Prüfung der Baugesuche wird einer externen Fachfirma übertragen. Diese wird die Baugesuche prüfen und der Baukommission zum Entscheid vorlegen. Damit ist sichergestellt, dass die Bearbeitung der Baugesuche weiterhin fach- und fristgerecht geschieht.

Sämtliche administrativen Aufgaben werden die Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung übernehmen.

Öffnungszeiten und Kontakt
Da wir mit dieser Lösung aber keine Fachperson mehr im Gemeindehaus haben werden, kann das Bauamt fachliche Beratungen nur noch nach einer Terminvereinbarung anbieten. Termine können online, telefonisch oder per Mail vereinbart werden. Die einfache Abgabe von Baugesuchen ist weiterhin am Schalter möglich.

Das Bauamt erreichen Sie per Mail über bauamt@cazis.ch oder über die Hauptnummer der Gemeindeverwaltung 081 650 04 80. Die Anfragen werden durch die Mitarbeitenden entgegengenommen und nötigenfalls mit der externen Fachfirma koordiniert und bearbeitet.

Bei Fragen oder Anregungen steht Ihnen unser Geschäftsführer, Gian-Andrea Haltiner, unter gian-andrea.haltiner@cazis.ch oder 081 650 04 77 gerne zur Verfügung.

elektronisches Baubewilligungsverfahren (eBau)

Reichen Sie Ihr Baugesuch elektronisch ein – schnell, einfach und komfortabel

Die Gemeinde Cazis nutzt die eBau-Plattform für die Bearbeitung von Baugesuchen in digitaler Form. Deshalb können Baugesuche unter ebau.gr.ch erfasst und eingereicht werden.

Für Sie als Gesuchstellerin oder Gesuchsteller wird die Arbeit damit deutlich einfacher: Die Software begleitet Sie Schritt für Schritt durch den Erfassungsprozess. Die Logik im digitalen Formular zeigt nur die für das Bauvorhaben relevanten Fragen an und stellt zielgerichtete Erklärungstexte zur Verfügung. Die Pläne können Sie als PDF hochladen. Sobald Sie das Baugesuch eingereicht haben, wird die Arbeit auch für die prüfenden Behörden einfacher. Ihr Baugesuch kann deshalb effizienter behandelt werden. Zudem können Sie jederzeit den Bearbeitungsstand einsehen.

Wenn Sie Ihr Baugesuch trotz dieses Angebots lieber auf Papier einreichen, so ist das weiterhin möglich.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Das Amt für Raumentwicklung GR (ARE) hat zudem ein Erklärvideo erstellt.

Kontaktperson

base
  • vakant
  • Bereichsleiter/in Bauamt
  • 081 650 04 85
base
  • Anina Roth
  • Sachbearbeiterin Bauamt a.i.
  • 081 650 04 85

Erlassene Planungszonen

Planungszone Gesamtrevision Ortsplanung

Derzeit ist in der Gemeinde Cazis eine vom Gemeindevorstand am 23. Mai 2023 erlassene Planungszone mit folgenden Planungszielen in Kraft:

  • Überprüfung und Anpassung der Bauzonen (Wohn-, Misch- und Zentrumszonen) entsprechend den Vorgaben von Art. 15 Abs. 1 und 2 RPG sowie des am 20. März 2018 beschlossenen kantonalen Richtplans Siedlung (KRIP-S).
  • Umsetzung der weiteren Vorgaben von Art. 15 RPG sowie des KRIP-S, insbesondere betreffend Sicherstellung einer hochwertigen ortsbaulichen Siedlungsentwicklung nach innen.

Gestützt auf Art. 21 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) hat der Gemeindevorstand an seiner Sitzung vom 17. April 2025 beschlossen, die Planungszone um zwei weitere Jahre zu verlängern. Das DVS hat der Verlängerung der Planungszone bis zum 23. Mai 2027 mit Verfügung vom 12. Mai 2025 zugestimmt.

In der Planungszone darf nichts unternommen werden, was die neue Planung erschweren oder dieser entgegenstehen könnte. Bauvorhaben dürfen nur bewilligt werden, wenn sie weder den rechtskräftigen noch den vorgesehenen neuen Planungen und Vorschriften widersprechen könnten (Art. 21 Abs. 2 KRG). Der Gemeindevorstand behält sich vor, die Planungszone jederzeit entsprechend dem jeweils aktuellen Planungsstand zu konkretisieren bzw. an den jeweils aktuellen Planungsstand anzupassen.

Gegen diesen Entscheid konnte 30 Tagen seit Publikation bei der Regierung des Kantons Graubünden Beschwerde erhoben werden.

Planungszone Mobilfunk

Derzeit ist in der Gemeinde Cazis eine vom Gemeindevorstand am 4. Februar 2021 erlassene, am 7. Juni 2022 konkretisierte und am 15. März 2023 erstmals verlängerte Planungszone mit folgenden Planungszielen in Kraft:

  • Koordination des Aus- und Neubaus von Mobilfunkanlagen unter Berücksichtigung aller öffentlichen Interessen.
  • Prüfung des Erlasses von ortsplanerischen Regelungen und anderen Festlegungen für Mobilfunkanlagen.

Die Planungszone umfasst Gebiete mit Schutzobjekten des Ortsbild-, Natur- und Heimatschutzes. Der Planungszone unterstellt ist zudem die Erstellung von neuen visuell wahrnehmbaren Mobilfunkanlagen, welche in Wohn-, Misch- und Zentrumszonen ideelle Immissionen verursachen können.

Gestützt auf Art. 21 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) hat der Gemeindevorstand an seiner Sitzung vom 20. Januar 2025 beschlossen, die Planungszone um zwei weitere Jahre zu verlängern. Das DVS hat der Verlängerung der Planungszone bis zum 4. Februar 2027 mit Verfügung vom 17. Februar 2025 zugestimmt.

In der Planungszone darf nichts unternommen werden, was die neue Planung erschweren oder dieser entgegenstehen könnte. Bauvorhaben dürfen nur bewilligt werden, wenn sie weder den rechtskräftigen noch den vorgesehenen neuen Planungen und Vorschriften widersprechen könnten (Art. 21 Abs. 2 KRG). Der Gemeindevorstand behält sich vor, die Planungszone jederzeit entsprechend dem jeweils aktuellen Planungsstand zu konkretisieren bzw. an den jeweils aktuellen Planungsstand anzupassen.

Nach Genehmigung der revidierten Planungsmittel durch die Regierung des Kantons Graubünden wird die Planungszone aufgehoben.

Gegen diesen Entscheid konnte innert 30 Tagen seit Publikation bei der Regierung des Kantons Graubünden Beschwerde erhoben werden.