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Verwaltung
Bauamt
Kontaktpersonen
- Martin Seifert
- Leiter Bauamt ab 01.12.2024
- 081 650 04 85
- Erreichbar:
Montag – Freitag
- Reno Brot
- Leiter Bauamt bis 30.11.2024
- 081 650 04 84
- Erreichbar:
Dienstag ganztags
Donnerstag von 7.30 – 11.30 Uhr oder nach Vereinbarung
- Patricia Stuppan
- Assistentin Bauamt
- 081 650 04 82
- Erreichbar:
Montag – Freitag
Die Baubehörde ist zuständig für alle Fragen im Zusammenhang mit dem Planungs- und Bauwesen im Hochbau auf kommunaler Ebene. Die Baubehörde befasst sich insbesondere mit Aufgaben zu privaten und öffentlichen Bauvorhaben: Baugesuche, Baukontrollen, Voranfragen zu Bau und Planung.
Aktuelle Baugesuche
Öffentliche Planauflage
Vorlage Nr. S-2475272.1 – Transformatorenstation Cazis Bahnhof Rodels
- Neubau der Transformatorenstation auf der Parzelle Nr. 511 in der Gemeinde Cazis
- Abbruch der bestehenden Mast-Transformatorenstation S-0062369
- Koordinaten: 2752451/1177771
Vorlage Nr. L-0193652.2 – 11 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Cazis Beverin Haus 10 und Cazis Bahnhof Rodels
- Einschlaufung in die neue Transformatorenstation
- Koordinaten: von 2752116/1177368 nach 2752451/1177771
Beim Eidg. Starkstrominspektorat (ESTI) ist das oben aufgeführte Plangenehmigungsgesuch eingegangen.
Gesuchsteller
Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (EWZ), Albulastrasse 110, 7411 Sils i.D.
Öffentliche Auflage
Die Gesuchsunterlagen werden vom 14. November 2024 bis am 16. Dezember 2024 auf der Gemeindeverwaltung Cazis, Oberdorf 4, 7408 Cazis, öffentlich aufgelegt. Einsichtnahme während den ordentlichen Öffnungszeiten oder online unter: https://esti-consultation.ch/pub/4599/f9e2a2ca. Massgebend sind allein die in der oben genannten Gemeinde aufgelegten Unterlagen.
Das unterbreitete Gesuch umfasst folgende Ersuchen um Ausnahmegenehmigung(en) / Ausnahmebewilligung(en):
- Ausnahmebewilligung für Bauten ausserhalb der Bauzone im Sinne von Art. 24 ff. des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG; SR 700)
Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG).
Einsprachen
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben.
Diese Einsprache kann entweder schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Im letzteren Fall muss die Einsprache die Vorgaben zu den elektronischen Eingaben erfüllen und unter anderem mit einer qualifizierten elektronischen Unterschrift versehen sein (vgl. Art. 5 bis 7 der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens
[SR 172.021.2]). Wer innert Frist keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Während derselben Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen:
- Einsprachen gegen die Enteignung;
- Begehren nach den Artikeln 7–10 EntG;
- Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG);
- Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG);
- die geforderte Enteignungsentschädigung.
Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzuge des Nutzniessungs-gegenstandes entstehe Schaden
Eidg. Starkstrominspektorat (ESTI)
Planvorlagen, Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf
Amt für Energie und Verkehr Graubünden
Abteilung Energieproduktion und -versorgung
Bauherrschaft
Beer Pascale und Kunz Ricco, Surual 7a, 7403 Rhäzüns
Bauvorhaben
Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage auf Parzelle Nr. 1110 im Gebiet Büchel, Schauenberg, 7421 Summprada
Baugespann
erstellt
Planauflage auf der Gemeindekanzlei vom 14. November 2024 bis am 3. Dezember 2024.
Einsprachen: Öffentlich-rechtliche schriftlich und begründet an den Gemeindevorstand Cazis bis am 3. Dezember 2024.
Zivilklagen sind beim Vermittleramt Viamala, Rathaus, 7430 Thusis, anhängig zu machen.