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Aktuelles
Wahlen 2027
Cazis wählt am Sonntag, 6. Juni 2027.
Die Amtsperiode 2028–2031 steht bevor, und 14 Sitze in den Behörden der Gemeinde sind neu zu besetzen. Ob Sie sich selbst für ein Amt interessieren oder einfach wissen möchten, wie die Wahlen ablaufen: Auf dieser Seite finden Sie alles Wichtige an einem Ort.
Das Wichtigste in Kürze
Wann wird gewählt? Sonntag, 6. Juni 2027
Was wird gewählt? 14 Sitze in 5 Ämtern
Neu 2027: Erstmals kann in Cazis elektronisch gewählt werden (E-Voting). Für die Wahlen gilt deshalb ein Anmeldeverfahren: Nur Personen, die offiziell angemeldet wurden, können gewählt werden.
Warum kandidieren?
Die Gemeinde lebt von Menschen, die Verantwortung übernehmen. Behörden entscheiden über Dinge, die den Alltag in Cazis direkt betreffen: Schule, Werke und Infrastruktur, Finanzen, Soziales, Gesundheit und vieles mehr. Gefragt sind keine Politprofis, sondern Menschen mit Interesse an der Gemeinde, gesundem Menschenverstand und der Bereitschaft, sich einzubringen.
Neu gewählte Mitglieder werden nicht ins kalte Wasser geworfen: Alle gewählten Behördenmitglieder, neue wie bisherige, nehmen vor Amtsantritt an einem gemeinsamen Einführungsanlass teil. Dort lernen sie die Bereiche der Gemeinde persönlich kennen und vernetzen sich mit den anderen Behörden.
Wer mehr wissen möchte: das Amt für Gemeinden des Kantons Graubünden hat kleine Erklärvideos erarbeitet. Neben diesen Videos hat es auch einen ausführlichen Leitfaden erstellt:
Weitere Videos finden Sie auf der Webseite des Amts für Gemeinden.
Diese Ämter sind zu besetzen
Der Gemeindevorstand besteht aus fünf Mitgliedern: dem Gemeindepräsidium und vier weiteren Mitgliedern. Der Schulrat besteht aus dem Schulratspräsidium (von Amtes wegen das für Bildung zuständige Mitglied des Gemeindevorstands) und vier weiteren Mitgliedern. Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) besteht aus dem Präsidium und vier Mitgliedern.
Das Gemeindepräsidium leitet die Gemeindeversammlungen, die Sitzungen des Gemeindevorstand und vertritt die Gemeinde nach aussen. Mit dem Amt ist ein Departement verbunden (aktuell: Finanzen, Gesundheit und Soziales).
- Pensum: rund 65 %. Das Amt ist als Teilzeitstelle ausgestaltet.
- Entschädigung: Jahreslohn gemäss Besoldungsreglement (aktuell Fr. 102’304.–)
Mehr zum Amt: Amtsprofil_Gemeindepräsidium
Der Gemeindevorstand ist die oberste strategische Behörde der Gemeinde. Er plant, koordiniert und überwacht die Tätigkeiten der Gemeinde und kümmert sich insbesondere um die zukünftige Entwicklung. Für die Umsetzung seiner Aufgaben steht dem Gemeindevorstand die Gemeindeverwaltung zur Seite, welche durch einen Geschäftsführer geleitet wird. Jedes Mitglied übernimmt ein Departement. Aktuell bestehen die Departemente Volkswirtschaft, Gesellschaft und Umwelt, Bildung und Sport sowie Werke.
- Entschädigung: Pauschale von Fr. 5’000.– pro Jahr als Departementsvorsteherin oder Departementsvorsteher, dazu pauschale Spesen von Fr. 2’000.– und Sitzungsgelder. Für zusätzliche Funktionen (z. B. Vizepräsidium, Baukommission, Schulratspräsidium) kommt eine Zusatzpauschale hinzu.
Mehr zu den verschiedenen Ämter:
Der Schulrat leitet und beaufsichtigt die Schule. Er ist zuständig für die strategische Ausrichtung und wichtige Entscheide rund um die Schule Cazis. Das Präsidium des Schulrats liegt bei der Vorsteherin oder dem Vorsteher des Departements Bildung und Sport im Gemeindevorstand.
- Entschädigung: Pauschale von Fr. 1’000.– pro Jahr und Sitzungsgelder
Mehr zur Schule: schulecazis.ch
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) ist der verlängerte Arm der Stimmberechtigten. Sie prüft die Tätigkeit der Behörden und der Verwaltung, ist dabei unabhängig und nur den Stimmberechtigten gegenüber verantwortlich. Sie prüft und kontrolliert, trifft aber keine Entscheide anstelle des Gemeindevorstands.
- Entschädigung Mitglieder: Pauschale von Fr. 1’000.– pro Jahr und Sitzungsgelder
- Entschädigung Präsidium: Pauschale von Fr. 1’000.– pro Jahr, Fr. 50.– pro Sitzungsprotokoll und Sitzungsgelder
Mehr zum Amt: GPK
Haben Sie Fragen zu einem Amt? Gemeindepräsidentin Pascale Steiner (081 650 04 78, pascale.steiner@cazis.ch) und die jeweiligen Amtsinhaberinnen und Amtsinhaber geben gerne Auskunft.
So kandidieren Sie
Wer kann kandidieren?
- Stimmberechtigte Personen mit politischem Wohnsitz in Cazis
- Auch Personen ohne Schweizer Pass können kandidieren, wenn sie die Niederlassungsbewilligung C besitzen und seit mindestens 10 Jahren in Cazis wohnen.
- Wer am Wahltag im Stimmbüro mitwirkt, kann nicht gleichzeitig kandidieren.
Unsicher, ob eine Kandidatur möglich ist? Die Gemeindekanzlei berät Sie gerne.
Für jedes Amt gibt es ein eigenes Formular:
- Wahlvorschlagsformular_Gemeindepräsidium
- Wahlvorschlagsformular_Gemeindevorstand
- Wahlvorschlagsformular_Schulrat
- Wahlvorschlagsformular_Präsidium GPK
- Wahlvorschlagsformular_Mitglieder GPK
Die Formulare sind auch in gedruckter Version bei der Gemeindekanzlei erhältlich.
- Auf dem Formular erscheinen Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnadresse der kandidierenden Person.
- Die kandidierende Person bestätigt mit ihrer Unterschrift, dass sie mit der Kandidatur einverstanden ist.
- Der Wahlvorschlag braucht die Unterschrift von mindestens 5 Stimmberechtigten aus Cazis.
- Jede stimmberechtigte Person darf nur einen Wahlvorschlag unterschreiben.
Ein Wahlvorschlag kann auch mehrere Personen für dasselbe Amt enthalten, höchstens aber so viele, wie Sitze zu besetzen sind.
Der Wahlvorschlag muss bis spätestens Montag, 5. April 2027 bei der Gemeindekanzlei eintreffen:
Gemeinde Cazis, Kanzlei, Oberdorf 4, 7408 Cazis
Die Gemeindekanzlei prüft die Wahlvorschläge laufend und meldet sich bei Unklarheiten. Nach dem Anmeldeschluss sind keine Korrekturen mehr möglich. Ein Rückzug der Kandidatur ist bis Freitag, 9. April 2027 möglich.
Alle Stimmberechtigten erhalten mit den Wahlunterlagen die Botschaft zu den Wahlen. Darin sind alle angemeldeten Kandidierenden aufgeführt. Wer möchte, stellt sich dort mit einem kurzen Text und einem Foto vor.
- Freiwillig: Die Kandidatur gilt auch ohne Kurzporträt.
- Umfang: ca. 700–800 Zeichen, dazu optional ein Foto
- Kostenlos: Die Gemeinde übernimmt Druck und Versand, sodass keine eigenen Flyer nötig sind.
- Frist: bis Freitag, 16. April 2027, per E-Mail an gemeinde@cazis.ch
Formular_Einreichen Kurzportrait
Immer abgedruckt werden Name, Vorname, Beruf, Jahrgang, Partei (falls vorhanden), Wohnfraktion und Amt, für das kandidiert wird. Wer bisher im Amt ist, wird mit «bisher» gekennzeichnet. Kandidierende ohne Kurzporträt erscheinen in der alphabetischen Namensliste des jeweiligen Amtes ohne Text und Foto. Rassistische, ehrverletzende oder rechtswidrige Inhalte sowie kommerzielle Werbung können gekürzt oder nicht abgedruckt werden. Wenn möglich, erfolgt vorher eine Rücksprache.
Termine
| Datum | Was passiert? |
|---|---|
| bis 1. März 2027 | Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen (Pöschtli, Webseite) |
| bis Mo, 5. April 2027 | Anmeldeschluss für Wahlvorschläge |
| Fr, 9. April 2027 | Letzter Tag für den Rückzug einer Kandidatur |
| So, 11. April 2027 | Anmeldeschluss für E-Voting |
| Do, 15. April 2027 | Veröffentlichung der Kandidatenliste |
| bis Fr, 16. April 2027 | Einreichung der freiwilligen Kurzporträts |
| ab 9. Mai 2027 (spätestens Do, 27. Mai) | Zustellung der Wahlunterlagen inkl. Botschaft |
| Mo, 10. Mai 2027, 12:00 | Elektronische Urne öffnet |
| Fr, 4. Juni 2027, 10:00–12:00 | Urne im Gemeindehaus geöffnet |
| Sa, 5. Juni 2027, 12:00 | Elektronische Urne schliesst |
| So, 6. Juni 2027, 09:15–10:30 | Wahlsonntag: Urne geöffnet, letzte Leerung Briefkasten um 10:30 |
| So, 6. Juni 2027, 12:15 | Bekanntgabe der Resultate mit Apéro in der Mehrzweckhalle Quadra |
| bis So, 8. August 2027 | Zweiter Wahlgang, falls nötig |
| 1. Januar 2028 | Beginn der Amtsperiode 2028–2031 |
So wird gewählt
Stimmberechtigte können auf drei Arten wählen:
- elektronisch (E-Voting): vom 10. Mai bis 5. Juni 2027, 12:00. Wer elektronisch wählen möchte, muss sich bis 11. April 2027 registrieren. Mehr dazu: E-Voting: Allgemeine Informationen der Standeskanzlei
- brieflich: mit den zugestellten Wahlunterlagen, Rücksendung bis spätestens 6. Juni 2027, 10:30 Uhr in den Briefkasten
- an der Urne: am Freitag, 4. Juni 2027, 10:00–12:00 oder am Sonntag, 6. Juni 2027, 09:15–10:30 im Gemeindehaus
Wichtig beim Ausfüllen des Wahlzettels
- Beim brieflichen Wählen und an der Urne werden die Namen von Hand auf den Blanko-Wahlzettel geschrieben. Vorgedruckte Namen gibt es nicht.
- Es dürfen nur Personen aufgeführt werden, die angemeldet wurden. Stimmen für nicht angemeldete Personen sind ungültig.
- Jede Person darf nur einmal vorkommen, und es dürfen nicht mehr Namen eingetragen werden, als Sitze zu besetzen sind.
Was bedeutet «absolutes Mehr»?
Wer gewählt werden will, braucht mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen. Das gilt auch, wenn nur so viele Personen kandidieren, wie Sitze zu besetzen sind. Wird das absolute Mehr nicht erreicht, folgt ein zweiter Wahlgang, bei dem das relative Mehr genügt. Gewählt ist dann, wer am meisten Stimmen erhält.
FAQ – Häufige Fragen
Nein. Die Wahlen sind offen für alle Stimmberechtigten, ob parteilos oder parteigebunden.
Das hängt vom Amt ab. Eine Übersicht bieten die Ämterbeschriebe weiter oben. Der Gemeindevorstand trifft sich in der Regel alle zwei Wochen zur ordentlichen Sitzung, der Schulrat ca. einmal pro Monat und die Geschäftsprüfungskommission zu ca. drei bis fünf Sitzungen jeweils beim Jahresabschluss und zu ca. ein bis zwei Sitzungen bei der Erarbeitung des Budgets. Hinzu kommen individuelle, Projektbezogene Termine oder Versammlungen von externen Organisationen, an welche einzelne Amtsinhabende delegiert sind.
Ja. Die Entschädigungen sind im Besoldungsreglement der Gemeinde geregelt und bei den einzelnen Ämtern oben aufgeführt.
Nein. Wichtiger als Fachwissen sind Interesse an der Gemeinde und die Bereitschaft, sich in neue Themen einzuarbeiten, sowie die Freude am Umgang mit Menschen. Die Gemeindeverwaltung unterstützt die Behörden fachlich und ist für die operativ Umsetzung der Vorhaben verantwortlich.
Ja, Sie können für verschiedene Ämter kandidieren. Sollten Sie am Wahltag in mehrere Ämter gewählt werden, müssen Sie sich aber für eines entscheiden.
Ja, Cazis kennt ein Ausländer Stimm- und Wahlrecht. Wenn Sie die Niederlassungsbewilligung C besitzen und seit mindestens 10 Jahren in Cazis wohnen, dürfen Sie kandidieren.
Nein. Das Kurzporträt ist freiwillig und für die Gültigkeit der Kandidatur nicht nötig. Es ist aber eine kostenlose Möglichkeit, sich der Bevölkerung vorzustellen.
Ja. Das Kurzporträt wird getrennt vom Wahlvorschlag eingereicht, bis spätestens 16. April 2027.
Mit E-Voting gilt auch für kommunale Wahlen ein Anmeldeverfahren. Hintergrund ist, dass bei E-Voting nur bekannte Namen ausgewählt werden können. Es gibt kein leeres Feld, weshalb eine Voranmeldung zwingend ist. Wer sich nicht anmeldet, kann nicht gewählt werden
Wahlvorschläge, die nach dem 5. April 2027 eintreffen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Ja, bis Freitag, 9. April 2027.
Alle Informationen finden Sie bei der Standeskanzlei Graubünden: E-Voting: Allgemeine Informationen
Am Wahlsonntag werden die Resultate um 12.15 Uhr in der Mehrzweckhalle durch das Präsidium des Stimmbüros verkündet. Anschliessend finden Sie diese auf der Webseite und den Social Media Kanälen der Gemeinde. In der folgenden Woche dann auch im Pöschtli.
Haben Sie Fragen?
Zum Ablauf der Wahlen und zur Anmeldung:
Gian-Andrea Haltiner, Geschäftsführer
081 650 04 77 · gian-andrea.haltiner@cazis.ch
Zu den einzelnen Ämtern:
Pascale Steiner, Gemeindepräsidentin
081 650 04 78 · pascale.steiner@cazis.ch

